Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
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Der Begriff Delikt wird je nach Rechtsgebiet unterschieden. Im Zivilrecht beschreibt er eine nicht erlaubte Handlung, beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit. Im Strafrecht steht er für eine Straftat. Um nun unterscheiden zu können, was gemeint ist, sollte im Fall des Strafrechtes besser der Begriff Straftat verwendet werden. Dennoch schließen sich Delikt und Straftat nicht explizit aus.