Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
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Insbesondere nach einer Scheidung wird das Thema Unterhalt relevant. Vor allem wenn einer der Ehepartner wegen Kindererziehung auf berufliche Tätigkeiten verzichtet hat, ist es für diesen oft schwierig, wieder in die Berufswelt einzutauchen.
Sind eheprägende Einkünfte weggefallen oder deutlich höhere Einkünfte vorhanden, als zum Zeitpunkt der Scheidung, können auch bestehende Unterhaltstitel später aufgehoben werden. Wenn der Ex-Partner in einer verfestigten Lebenspartnerschaft lebt, kann er seine Unterhaltsansprüche verlieren. Wenn die Unterhaltspflichten für minderjährige und volljährige Kinder wegfallen, können sich die Unterhaltsansprüche des getrennten oder geschiedenen Ehepartners verändern.
Im Familienrecht werden unterschiedliche Arten von Unterhalt berücksichtigt:
Für die Durchsetzbarkeit der einzelnen Unterhaltsarten sind jeweils unterschiedliche Vorgaben zu beachten. Zu beachten ist beispielsweise, dass Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt nicht nebeneinander geltend gemacht werden können. Zur Berechnung des Kindesunterhalts wird im Regelfall auf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zurückgegriffen.
Auch bestehende Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Urteile und Beschlüsse zu Unterhalt usw. können zu einem späteren Zeitpunkt bei Änderung wesentlicher rechtlicher oder tatsächlicher Voraussetzungen abgeändert werden. Auch in Abänderungsverfahren vertreten wir Sie kompetent und engagiert.
Ihre Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung in Heilbronn sind:
Frau Rechtsanwältin Elke Rügner-Späth Fachanwältin für Familienrecht |
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