Rechtsanwältin Elke Rügner-Späth

Fachanwältin für Familienrecht

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  • Erstes und zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikat
  • Seit 1982 als selbstständige Rechtsanwältin tätig
  • Seit 1990 regelmäßig Referentin bei Trennungs- / Scheidungsseminaren
  • Seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht
  • Spezialisiert auf Familienrecht und Erbrecht

Familienrecht

  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Zugewinnausgleichsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich

Erbrecht

  • Nachlassverteilung bei gesetzlicher Erbfolge
  • Testamente und Erbverträge
  • Pflichtteilsansprüche
  • Vermächtnisse